Konfliktlotsen im Betrieb etablieren
der nächste Schritt
Wenn ihr in eurem Betrieb oder der Dienststelle eine offene und konstruktive Konfliktkultur fördern möchtet, können Konfliktlotsen einen zentralen Beitrag leisten. Sie sind eine niedrigschwellige Anlaufstelle, die Konflikte frühzeitig aufgreifen, einordnen und bei Bedarf an die richtigen Stellen weiterleiten – lange bevor Spannungen eskalieren.
Wie könnt ihr Konfliktlotsen einführen?
- Bedarf prüfen: Überlegt, in welchen Bereichen Ihres Betriebs Konflikte häufig auftreten und wo Unterstützung sinnvoll ist. Hierbei ist die Rücksprache mit Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten, JAV, Dienststelle…. hilfreich.
- Mitarbeitende auswählen: Geeignete Kolleg*innen, welche in ihren Bereichen Vertrauen genießen und offen für Schulungen sind, können zu Konfliktlotsen qualifiziert werden.
- Qualifizierung organisieren: unsere praxisnahen Seminare bereiten eure Mitarbeitenden gezielt auf die Rolle als Konfliktlotse vor. Sie lernen Gesprächsführung, Konfliktanalyse, Moderationstechniken und den Umgang mit schwierigen Situationen.
- Rahmen schaffen: Legt, am besten in einer BV,DV, fest, wie Konfliktlotsen in den betrieblichen Ablauf eingebunden werden, welche Unterstützung sie erhalten und wie sie vertraulich arbeiten können.
Euer Nutzen:
- Frühe Konfliktbearbeitung reduziert Stress, Fehlzeiten und Spannungen im Team.
- Konfliktlotsen stärken das Vertrauen und die Zusammenarbeit innerhalb der Organisation.
- Betriebe profitieren von einer positiven Arbeitsatmosphäre und einer nachhaltigen Konfliktkultur.
Ihr wollt Konfliktlotsen im Betrieb etablieren?
Wir begleiten euch bei allen Schritten – von der Auswahl und Qualifizierung der Konfliktlotsen bis hin zur Implementierung eines tragfähigen betrieblichen Konfliktmanagements. Nehmt Kontakt mit uns auf, und startet noch heute in eine konstruktive Konfliktkultur.
Kurzfakten
Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte
Kategorie
Betriebsräte und Personalräte
weitere Urteile
Keine weiteren Urteile
Freistellung nach
Keine Freistellung
