Mitbestimmung durch den Koalitionsvertrag stärken
Der neue Koalitionsvertrag bringt viele Änderungen im Arbeitsrecht mit sich, die direkt Ihre Arbeit als Interessenvertretung betreffen. Gerade in Zeiten, in denen die Wirtschaft unsicher ist, Fachkräfte fehlen und die Energiepreise steigen, stärkt die Regierung Ihre Rolle als Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es lohnt sich, genau hinzuschauen, denn es gibt viele neue Möglichkeiten – von Mitbestimmung über Arbeitszeiten bis hin zu Weiterbildung.
Neue Impulse für die Mitbestimmung
Die Regierung plant, die Mitbestimmung in Betrieben und Dienststellen zu stärken. Das bedeutet, Sie können künftig noch besser die Interessen der Beschäftigten vertreten. So sollen beispielsweise Sitzungen, Sprechstunden und Betriebsversammlungen auch digital stattfinden können – was besonders in großen Betrieben oder bei Schichtarbeit sehr hilfreich ist. Außerdem wird geprüft, wie Mitbestimmungsrechte bei Digitalisierung, Transformation und Nachhaltigkeit erweitert werden können. Auch der Zugang für Gewerkschaften soll erleichtert werden, was die Zusammenarbeit vor Ort stärkt.
Arbeitszeit flexibler gestalten
Das Arbeitszeitrecht soll in den nächsten Jahren modernisiert werden. Es wird mehr Flexibilität geben, die Schutzmechanismen bleiben bestehen. So ist geplant, die Wochenarbeitszeit flexibler zu gestalten, wobei die Kontrolle durch die Interessenvertretung das A und O ist. Elektronische Zeiterfassung wird gesetzlich geregelt, auch bei mobiler Arbeit. Somit wird das BAG-Urteil gesetzlich umgesetzt.
Tarifbindung stärken
Die Regierung möchte die Tarifbindung verbessern mit dem Bundestariftreuegesetz. Öffentliche Aufträge ab 50.000 € sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten. Tarifverträge sollen leichter auf ganze Branchen ausgeweitet werden, um faire Löhne zu sichern und Lohndumping zu verhindern.
Weiterbildung und Fachkräftesicherung
Weiterbildung ist jetzt wichtiger denn je. Es sollen Programme für ausländische Fachkräfte ausgebaut werden, um sie schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Außerdem plant die Regierung, die Weiterbildung im Betrieb zu fördern, besonders für Ältere, Geringqualifizierte und Rückkehrer. Das Ziel ist, alle Mitarbeitenden bei Qualifizierungen zu unterstützen.
Digitalisierung und Arbeitsschutz
Auch der Arbeitsschutz soll weiterentwickelt werden, gerade in Punkten wie digitale Arbeitsplätze und KI. Psychische Gesundheit soll stärker in den Fokus rücken, und Maßnahmen zur Prävention werden gefördert. Neue Technologien sollen so eingeführt werden, dass sie die Beschäftigten entlasten und nicht belasten. Dabei ist Ihre Mitbestimmung gefragt, um gute Arbeitsbedingungen zu sichern. Der Fokus sollte hier auf Prävention liegen. Risiken durch digitale Arbeit sollen früh erkannt und behoben werden.
Weitere wichtige Themen
Der Koalitionsvertrag enthält auch Punkte wie die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro bis 2026. Der Bürokratieabbau wird durch Vereinheitlichung und Digitalisierung vereinfacht. Die betriebliche Altersvorsorge soll ausgebaut werden und eine Lebensleistungsrente soll alle langjährig Beschäftigten mit niedrigem Einkommen entlasten.
Interessenvertretungen bekommen durch den neuen Koalitionsvertrag viel Spielraum, um mitzubestimmen und Gutes für die Belegschaft zu erreichen. Nutzen sie ihre Chance und ihre Mitbestimmung!
Kurzfakten
Zielgruppen
Interessierte
Kategorie
Betriebsräte und Personalräte
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