Service
Bildungsfreistellung
(Mehr) Zeit für Bildung - nun auch in Thüringen!
Neues lernen, interessante Menschen treffen, beruflich vorankommen — wann haben Sie zuletzt eine „eigene“ (keine betriebliche) Bildungsveranstaltung oder Studienreise besucht?
Freistellung? Fünf Tage mehr Zeit für Bildung!
Neben deinem Jahresurlaub hast du gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Bildung!
Bildungsfreistellung
- … ist gesetzlich gesicherter Anspruch für Arbeitnehmer/innen, auch Azubis,
- … auf bezahlte Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber
- … 5 Tage für Beschäftigte bzw. 3 Tage für Azubis pro Kalenderjahr
- … zum Besuch einer vom zuständigen Ministerium anerkannten Bildungsveranstaltung.
Von A wie Achtsamkeit bis Z wie Zeitmanagement
Bildungsthemen sind vor allem eines: sehr vielfältig.
Dein Arbeitgeber übernimmt die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung. Du zahlst die Kosten für die Bildungsveranstaltung. Diese kann in ganz Deutschland, möglicherweise auch im Ausland, stattfinden.
Und so funktioniert’s:
- Interessante Veranstaltung finden
Du wählst deine gewünschte Veranstaltung: neben einem interessanten Thema darf es durchaus eine schöne Umgebung oder die Vorfreude auf eine Gruppe interessierter Teilnehmender sein. - Anfrage beim Bildungsträger
Der Bildungsträger bestätigt dir die Anerkennung der Veranstaltung gemäß Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG). - Einreichung des Antrages beim Arbeitgeber
Du beantragst spätestens 8 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich die Freistellung bei deinem Arbeitgeber. - Rückmeldung vom Arbeitgeber
Dein Arbeitgeber teilt dir bis spätestens 4 Wochen nach Antragstellung seine Entscheidung schriftlich mit. Liegt die schriftliche Zustimmung deines Arbeitgebers vor, so steht Ihrer Bildungsfreistellung nichts mehr im Wege! - Aufgetankt zurück im Alltag
Du kommst mit neuen Anregungen und einem „Das-hat-sich-wirklich-gelohnt-Gefühl“ nach Hause bzw. an deinen Arbeitsplatz zurück.
Lust bekommen?
… dann nutze die Möglichkeit zur Bildungsfreistellung!
