Hitzeschutz am Arbeitsplatz – Eine wichtige Aufgabe der Interessenvertretung

Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz

Heiße Sommertage und lang anhaltende Hitzewellen gehören inzwischen zum Arbeitsalltag vieler Beschäftigter. Hohe Temperaturen können die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen und gesundheitliche Risiken verursachen. Besonders betroffen sind Beschäftigte, die im Freien oder in stark aufgeheizten Innenräumen arbeiten.

Interessenvertretungen leisten einen wichtigen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie können darauf hinwirken, dass Arbeitgeber rechtzeitig geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen und bestehende Schutzkonzepte an veränderte klimatische Bedingungen anpassen.

Welche Auswirkungen hat Hitze?

Hohe Temperaturen belasten den menschlichen Organismus. Mögliche Folgen sind:

  • Konzentrations- und Leistungsabfall
  • Müdigkeit und Erschöpfung
  • Kreislaufprobleme
  • Kopfschmerzen
  • Flüssigkeitsmangel
  • erhöhtes Unfallrisiko
  • im Extremfall Hitzekollaps oder Hitzschlag

Besonders gefährdet sind ältere Beschäftigte, Schwangere, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Beschäftigte, die körperlich anstrengende Tätigkeiten ausüben oder im Freien arbeiten.

Rechtliche Grundlagen

Arbeitgeber sind verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Grundlage hierfür sind insbesondere:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur"

Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen verfügen – je nach geltender gesetzlicher Grundlage – über Beteiligungs- oder Mitbestimmungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie können deshalb Maßnahmen zum Hitzeschutz anregen, begleiten und ihre Umsetzung überwachen.

Temperaturgrenzen

Arbeiten im Freien

Bereits ab Temperaturen von mehr als 26 °C im Schatten sollten geeignete Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • zusätzliche Trink- und Erholungspausen,
  • ausreichende Versorgung mit Trinkwasser,
  • Verschattung der Arbeitsplätze,
  • organisatorische Anpassungen der Arbeitsabläufe.

Arbeiten in Innenräumen

Für Arbeitsräume gelten folgende Orientierungswerte:

  • ab 26 °C: geeignete Schutzmaßnahmen sollen geprüft und umgesetzt werden,
  • ab 30 °C: zusätzliche Schutzmaßnahmen sind erforderlich,
  • ab 35 °C: Arbeitsräume sind ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr als Arbeitsräume geeignet.

Wichtige Schutzmaßnahmen

Geeignete Maßnahmen können sein:

  • Beschäftigte über Gesundheitsgefahren und Schutzmaßnahmen informieren.
  • Sonnenschutz an Fenstern sowie Verschattung im Außenbereich schaffen.
  • Frühmorgens oder nachts lüften und Räume möglichst kühl halten.
  • Arbeitszeiten an besonders heißen Tagen flexibel gestalten.
  • Körperlich belastende Tätigkeiten möglichst in die kühleren Tageszeiten verlegen.
  • Zusätzliche Erholungspausen ermöglichen.
  • Trinkwasser jederzeit kostenlos bereitstellen.
  • Leichte, luftdurchlässige Arbeitskleidung zulassen, soweit keine Sicherheitsvorgaben entgegenstehen.
  • Sonnenschutzmittel und geeignete Kopfbedeckungen für Tätigkeiten im Freien bereitstellen.
  • Besonders gefährdete Beschäftigte gezielt schützen.

Aufgaben der Interessenvertretung

Interessenvertretungen können den Hitzeschutz aktiv unterstützen, indem sie:

  • Gefährdungsbeurteilungen zum Thema Hitze einfordern,
  • betriebliche oder dienstliche Regelungen zum Hitzeschutz initiieren,
  • die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften überwachen,
  • Beschäftigte beraten und informieren,
  • gemeinsam mit dem Arbeitgeber Hitzeschutzkonzepte entwickeln,
  • die Wirksamkeit getroffener Maßnahmen regelmäßig überprüfen.

Hitzeschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Mit einer vorausschauenden Planung, geeigneten Schutzmaßnahmen und einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung können gesundheitliche Risiken deutlich reduziert werden. Angesichts zunehmender Hitzewellen gewinnt dieses Thema weiter an Bedeutung. Eine engagierte Interessenvertretung trägt wesentlich dazu bei, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu schaffen.

Kurzfakten

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Interessierte

Kategorie

Betriebsräte und Personalräte

weitere Urteile

Keine weiteren Urteile

Freistellung nach

Keine Freistellung

Passende Seminare zum Thema

Keine speziellen Seminare

Passende Artikel

Keine speziellen Seminare