Desk-Sharing und Multi-Space-Büros: Was Interessenvertretungen beachten müssen

Desk-Sharing und sogenannte Multi-Space-Büros sind längst in vielen Betrieben angekommen. Getrieben durch mobiles Arbeiten und Homeoffice werden Büroflächen effizienter genutzt – oft mit weniger festen Arbeitsplätzen als Beschäftigten.

Für Betriebs- und Personalräte bedeutet das: Diese Konzepte sind nicht nur eine organisatorische Veränderung, sondern eine anspruchsvolle Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Es geht darum, Risiken frühzeitig zu erkennen und aktiv mitzugestalten.

Arbeitgeberpflichten gelten uneingeschränkt

Auch im Desk-Sharing gilt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Gerade weil Arbeitsplätze von verschiedenen Personen genutzt werden, steigen die Anforderungen deutlich:

  • Arbeitsplätze müssen für unterschiedliche Körpergrößen und Bedürfnisse geeignet sein
  • ergonomische Standards müssen jederzeit eingehalten werden
  • Organisation, Ausstattung und Nutzung müssen durchdacht sein

Desk-Sharing darf nicht zu Lasten der Gesundheit gehen.

Ohne Gefährdungsbeurteilung geht nichts

Das zentrale Instrument ist die Gefährdungsbeurteilung.

Wichtig für die Interessenvertretung:

  • Sie muss vor der Einführung vorliegen
  • Sie muss sich konkret auf das Desk-Sharing-Konzept beziehen
  • Sie darf keine Formsache sein

Neben klassischen Faktoren wie Lärm, Licht oder Raumklima müssen auch psychische Belastungen berücksichtigt werden:

  • tägliche Suche nach Arbeitsplätzen
  • fehlende Rückzugsorte
  • Unsicherheit, ob ein Arbeitsplatz verfügbar ist
  • Verlust von Teamstrukturen

Eine Beteiligung der Beschäftigten an der Bewertung ist dabei besonders sinnvoll.

Ergonomie: Flexibilität braucht gute Ausstattung

Wenn Arbeitsplätze täglich wechseln, müssen sie für alle passen.

Das bedeutet in der Praxis:

  • höhenverstellbare Schreibtische sind notwendig
  • ergonomische Stühle mit großem Einstellbereich
  • individuell einstellbare Bildschirme und Beleuchtung

Besonders wichtig:
Für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen müssen Lösungen geschaffen werden – z. B. feste oder bevorzugt nutzbare Arbeitsplätze.

Hygiene ist Gesundheitsschutz

Gemeinsam genutzte Arbeitsmittel bringen neue Risiken mit sich:

  • Tastaturen
  • Mäuse
  • Telefone

Hier braucht es klare Regelungen:

  • Reinigungs- und Hygienekonzepte
  • ausreichende Ausstattung
  • klare Zuständigkeiten

Das ist kein „Nice-to-have“, sondern Teil des Gesundheitsschutzes – und damit mitbestimmungspflichtig.

Lärm, Konzentration und psychische Belastung

Offene Bürostrukturen führen oft zu:

  • mehr Lärm
  • mehr Ablenkung
  • geringerer Konzentration

Bewährt haben sich unterschiedliche Arbeitszonen:

  • ruhige Bereiche für konzentriertes Arbeiten
  • Kommunikationszonen
  • Telefonbereiche

Zusätzlich entstehen neue Belastungen:

  • organisatorischer Aufwand (Buchen, Suchen, Einrichten)
  • Zeitverluste („Rüstzeiten“)
  • Unsicherheit und Stress

Wichtig: Diese Zeiten sind Arbeitszeit und müssen entsprechend berücksichtigt werden.

Datenschutz nicht unterschätzen

Viele Desk-Sharing-Modelle nutzen Buchungssysteme. Diese erfassen häufig:

  • Anwesenheiten
  • Bewegungen im Büro

Das kann zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle genutzt werden.

Aufgabe der Interessenvertretung:

  • klare Zweckbindung der Daten
  • keine Nutzung für Leistungsbewertung
  • transparente Regelungen

Frühzeitig beteiligen – nicht erst, wenn alles entschieden ist

Die wichtigsten Einflussmöglichkeiten bestehen in der Planungsphase.

Deshalb:

  • frühzeitig Unterlagen einfordern
  • Beteiligungsrechte aktiv nutzen
  • keine Umsetzung ohne vorherige Beratung akzeptieren

Ist das Konzept einmal umgesetzt, wird Mitgestaltung deutlich schwieriger.

Mitbestimmung konsequent nutzen

Viele zentrale Fragen sind mitbestimmungspflichtig, zum Beispiel:

  • Ordnung im Betrieb (z. B. Clean Desk)
  • Arbeitszeit und Zeitverluste
  • technische Systeme (Buchungstools)
  • Gesundheitsschutz
  • Leistungsbewertung

Kommt keine Einigung zustande, kann die Einigungsstelle entscheiden.

Fachleute einbinden

Wichtige Unterstützung kommt von:

  • Betriebsärzt*innen
  • Fachkräften für Arbeitssicherheit

Sie sollten frühzeitig eingebunden werden, insbesondere bei:

  • ergonomischer Gestaltung
  • Raumplanung
  • Kapazitätsberechnung

Schwerbehindertenvertretung unbedingt beteiligen

Desk-Sharing kann für Menschen mit Behinderung besondere Nachteile bringen:

  • fehlende barrierefreie Arbeitsplätze
  • erschwerte Nutzung von Hilfsmitteln
  • höhere Belastung durch Unsicherheit

Die Schwerbehindertenvertretung muss daher frühzeitig beteiligt werden und hat eigene Rechte.

Gestalten statt begleiten

Desk-Sharing ist kein rein organisatorisches Projekt. Es betrifft Gesundheit, Arbeitsbedingungen und die tägliche Arbeitspraxis.

Für Betriebs- und Personalräte bedeutet das:

  • aktiv mitgestalten
  • Schutzstandards sichern
  • Risiken klar benennen
  • verbindliche Regelungen schaffen

Ziel sollte immer sein:
flexible Arbeitsformen ermöglichen – ohne die Beschäftigten zu belasten.

Kurzfakten

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Interessierte

Kategorie

Betriebsräte und Personalräte

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