Desk-Sharing und Multi-Space-Büros: Was Interessenvertretungen beachten müssen
Desk-Sharing und sogenannte Multi-Space-Büros sind längst in vielen Betrieben angekommen. Getrieben durch mobiles Arbeiten und Homeoffice werden Büroflächen effizienter genutzt – oft mit weniger festen Arbeitsplätzen als Beschäftigten.
Für Betriebs- und Personalräte bedeutet das: Diese Konzepte sind nicht nur eine organisatorische Veränderung, sondern eine anspruchsvolle Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Es geht darum, Risiken frühzeitig zu erkennen und aktiv mitzugestalten.
Arbeitgeberpflichten gelten uneingeschränkt
Auch im Desk-Sharing gilt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Gerade weil Arbeitsplätze von verschiedenen Personen genutzt werden, steigen die Anforderungen deutlich:
- Arbeitsplätze müssen für unterschiedliche Körpergrößen und Bedürfnisse geeignet sein
- ergonomische Standards müssen jederzeit eingehalten werden
- Organisation, Ausstattung und Nutzung müssen durchdacht sein
Desk-Sharing darf nicht zu Lasten der Gesundheit gehen.
Ohne Gefährdungsbeurteilung geht nichts
Das zentrale Instrument ist die Gefährdungsbeurteilung.
Wichtig für die Interessenvertretung:
- Sie muss vor der Einführung vorliegen
- Sie muss sich konkret auf das Desk-Sharing-Konzept beziehen
- Sie darf keine Formsache sein
Neben klassischen Faktoren wie Lärm, Licht oder Raumklima müssen auch psychische Belastungen berücksichtigt werden:
- tägliche Suche nach Arbeitsplätzen
- fehlende Rückzugsorte
- Unsicherheit, ob ein Arbeitsplatz verfügbar ist
- Verlust von Teamstrukturen
Eine Beteiligung der Beschäftigten an der Bewertung ist dabei besonders sinnvoll.
Ergonomie: Flexibilität braucht gute Ausstattung
Wenn Arbeitsplätze täglich wechseln, müssen sie für alle passen.
Das bedeutet in der Praxis:
- höhenverstellbare Schreibtische sind notwendig
- ergonomische Stühle mit großem Einstellbereich
- individuell einstellbare Bildschirme und Beleuchtung
Besonders wichtig:
Für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen müssen Lösungen geschaffen werden – z. B. feste oder bevorzugt nutzbare Arbeitsplätze.
Hygiene ist Gesundheitsschutz
Gemeinsam genutzte Arbeitsmittel bringen neue Risiken mit sich:
- Tastaturen
- Mäuse
- Telefone
Hier braucht es klare Regelungen:
- Reinigungs- und Hygienekonzepte
- ausreichende Ausstattung
- klare Zuständigkeiten
Das ist kein „Nice-to-have“, sondern Teil des Gesundheitsschutzes – und damit mitbestimmungspflichtig.
Lärm, Konzentration und psychische Belastung
Offene Bürostrukturen führen oft zu:
- mehr Lärm
- mehr Ablenkung
- geringerer Konzentration
Bewährt haben sich unterschiedliche Arbeitszonen:
- ruhige Bereiche für konzentriertes Arbeiten
- Kommunikationszonen
- Telefonbereiche
Zusätzlich entstehen neue Belastungen:
- organisatorischer Aufwand (Buchen, Suchen, Einrichten)
- Zeitverluste („Rüstzeiten“)
- Unsicherheit und Stress
Wichtig: Diese Zeiten sind Arbeitszeit und müssen entsprechend berücksichtigt werden.
Datenschutz nicht unterschätzen
Viele Desk-Sharing-Modelle nutzen Buchungssysteme. Diese erfassen häufig:
- Anwesenheiten
- Bewegungen im Büro
Das kann zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle genutzt werden.
Aufgabe der Interessenvertretung:
- klare Zweckbindung der Daten
- keine Nutzung für Leistungsbewertung
- transparente Regelungen
Frühzeitig beteiligen – nicht erst, wenn alles entschieden ist
Die wichtigsten Einflussmöglichkeiten bestehen in der Planungsphase.
Deshalb:
- frühzeitig Unterlagen einfordern
- Beteiligungsrechte aktiv nutzen
- keine Umsetzung ohne vorherige Beratung akzeptieren
Ist das Konzept einmal umgesetzt, wird Mitgestaltung deutlich schwieriger.
Mitbestimmung konsequent nutzen
Viele zentrale Fragen sind mitbestimmungspflichtig, zum Beispiel:
- Ordnung im Betrieb (z. B. Clean Desk)
- Arbeitszeit und Zeitverluste
- technische Systeme (Buchungstools)
- Gesundheitsschutz
- Leistungsbewertung
Kommt keine Einigung zustande, kann die Einigungsstelle entscheiden.
Fachleute einbinden
Wichtige Unterstützung kommt von:
- Betriebsärzt*innen
- Fachkräften für Arbeitssicherheit
Sie sollten frühzeitig eingebunden werden, insbesondere bei:
- ergonomischer Gestaltung
- Raumplanung
- Kapazitätsberechnung
Schwerbehindertenvertretung unbedingt beteiligen
Desk-Sharing kann für Menschen mit Behinderung besondere Nachteile bringen:
- fehlende barrierefreie Arbeitsplätze
- erschwerte Nutzung von Hilfsmitteln
- höhere Belastung durch Unsicherheit
Die Schwerbehindertenvertretung muss daher frühzeitig beteiligt werden und hat eigene Rechte.
Gestalten statt begleiten
Desk-Sharing ist kein rein organisatorisches Projekt. Es betrifft Gesundheit, Arbeitsbedingungen und die tägliche Arbeitspraxis.
Für Betriebs- und Personalräte bedeutet das:
- aktiv mitgestalten
- Schutzstandards sichern
- Risiken klar benennen
- verbindliche Regelungen schaffen
Ziel sollte immer sein:
flexible Arbeitsformen ermöglichen – ohne die Beschäftigten zu belasten.
Kurzfakten
Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte
Kategorie
Betriebsräte und Personalräte
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