Das Arbeitszeitgesetz

Einfach erklärt

Was ist das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz ist ein deutsches Gesetz, schützt die Gesundheit von arbeitenden Menschen.
Es legt Regeln fest:

  • wie lange Menschen am Tag arbeiten dürfen,
  • wann Pausen gemacht werden müssen,
  • wie viel Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen nötig ist,
  • und wann nicht gearbeitet werden darf – zum Beispiel an Sonn- und Feiertagen.

Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also für alle, die angestellt sind.

Warum gibt es das Arbeitszeitgesetz?

Menschen brauchen ausreichend Ruhe, damit sie gesund bleiben. Zu viel Arbeit macht krank – körperlich und seelisch.
Das Arbeitszeitgesetz soll verhindern, dass Beschäftigte zu lange arbeiten oder zu wenig Pausen haben.
Das schützt nicht nur die Gesundheit, sondern hilft auch dabei, Arbeit und Privatleben besser zu vereinbaren.

Die wichtigsten Regeln im Arbeitszeitgesetz

1. Tägliche Arbeitszeit

  • Die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt 8 Stunden.
  • In Ausnahmefällen sind auch bis zu 10 Stunden erlaubt – aber nur,
    wenn innerhalb von 6 Monaten im Durchschnittnicht mehr als 8 Stunden täglich gearbeitet wird.

📌Beispiel:
Sie arbeiten 2 Tage 10 Stunden. Dann müssen Sie an anderen Tagen kürzer arbeiten,
damit der Durchschnitt bei 8 Stunden bleibt.

2. Wöchentliche Arbeitszeit

  • Bei einer 5-Tage-Woche ergibt das maximal 48 Stunden pro Woche.
  • Auch hier gilt: Im Durchschnitt dürfen es nicht mehr als 8 Stunden pro Tag sein.

3. Pausen während der Arbeit

  • Wer mehr als 6 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause.
  • Wer mehr als 9 Stunden arbeitet, braucht mindestens 45 Minuten Pause.
  • Die Pause darf aufgeteilt werden (z.B. zwei Pausen zu je 15 Minuten).
  • Wichtig: Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit.

4. Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen

  • Nach der Arbeit müssen Sie mindestens 11 Stunden ununterbrochen frei haben.
  • In dieser Zeit dürfen Sie nicht arbeiten.

5. Sonn- und Feiertagsarbeit

  • Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten.
  • Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel:
    • in der Pflege,
    • bei der Polizei oder
    • in Krankenhäusern.
  • Wer an einem Sonntag arbeiten muss, hat Anspruch auf einen anderen freien Tag innerhalb von zwei Wochen.

6. Besondere Arbeitszeiten: Nachtarbeit und Schichtarbeit

  • Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr (in Bäckereien ab 22 Uhr).
  • Nachtarbeit darf nicht gesundheitsschädlich sein.
  • Beschäftigte, die regelmäßig nachts arbeiten, haben Anspruch auf besondere Gesundheitsvorsorge
    und oft auch auf Zuschläge oder Freizeitausgleich.
  • Auch bei Schichtarbeit gelten die Regeln des Arbeitszeitgesetzes,
    z.B. zu Ruhezeiten und Pausen.

Was passiert bei Verstößen?

Wenn ein Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, kann das ein Bußgeld oder sogar eine Strafe nach sich ziehen. Deshalb ist es wichtig, dass die Regeln eingehalten werden.
Beschäftigte können sich bei Problemen an die Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz wenden – in Thüringen ist das das Landesamt für Verbraucherschutz.

Mitbestimmung: Was dürfen Betriebsräte und Personalräte mitentscheiden?

Warum ist Mitbestimmung wichtig?

Das Arbeitszeitgesetz ist für alle verbindlich. Aber: Viele konkrete Fragen zur Arbeitszeit werden im Betrieb oder in der Dienststelle geregelt.
Dabei haben Betriebsräte und Personalräte ein Mitbestimmungsrecht.

Wo dürfen sie mitbestimmen?

Betriebsräte und Personalräte dürfen z.B. mitreden bei:

  • der Einführung von Arbeitszeitmodellen (z.B. Gleitzeit, Schichtarbeit, Dienstpläne),
  • der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage,
  • der Länge und Lage der Pausen,
  • der Regelung von Überstunden,
  • der Anwendung von Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen.

📌Wichtig:
Mitbestimmung bedeutet: Der Arbeitgeber oder die Dienststelle darf solche Dinge nicht allein entscheiden.
Die Einwilligung des Betriebsrats oder Personalrats ist notwendig.
Manchmal wird eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgeschlossen, die für alle Beschäftigten verbindlich ist.

Gut zu wissen

  • Das Arbeitszeitgesetz schützt Sie als Beschäftigte*n.
  • Auch wenn im Betrieb oder in der Dienststelle andere Zeiten „üblich“ sind –
    die gesetzlichen Grenzen dürfen nicht überschritten werden.
  • Ihr Betriebsrat oder Personalrat ist Ihre Ansprechperson, wenn es um Arbeitszeiten geht.
  • Bei Fragen können Sie sich auch an die Gewerkschaft oder an das Landesamt für Arbeitsschutz wenden.

Besonderheiten im öffentlichen Dienst

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten zusätzlich zum Arbeitszeitgesetz noch besondere Regeln. Diese stehen in Tarifverträgen (wie dem TVöD oder TV-L) oder in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die mit der Interessenvertretung abgeschlossen werden. Diese Regelungen dürfen das Arbeitszeitgesetz nicht unterlaufen, sie können aber genauer und detaillierter sein – zum Beispiel bei der Arbeitszeitverteilung, bei Gleitzeit oder bei Bereitschaftsdiensten.

Auch im öffentlichen Dienst gelten die Grundregeln des Arbeitszeitgesetzes – also z.B. die tägliche Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten. Durch zusätzliche Regelungen kann die Arbeitszeit flexibler gestaltet werden – aber nicht zulasten der Gesundheit der Beschäftigten.

Kurzfakten

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Interessierte

Kategorie

Betriebsräte und Personalräte

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