New Work & Homeoffice

Die neue Arbeitswelt verstehen

„New Work“ steht für eine Arbeitswelt im Wandel: Flexibilität, Selbstbestimmung und Digitalisierung prägen zunehmend den Berufsalltag. Beschäftigte arbeiten mobil, Teams kommunizieren online – und viele Fragen, die früher selbstverständlich schienen, müssen neu beantwortet werden: Wer ist wann erreichbar? Was bedeutet Vertrauen in einer digital gesteuerten Umgebung? Und wie bleibt der Datenschutz gewahrt, wenn immer mehr Tools im Einsatz sind?

Für Betriebs- und Personalräte bedeutet das: Sie stehen vor der Herausforderung, diese Entwicklungen aktiv mitzugestalten – rechtlich fundiert, praxisnah und im Interesse der Beschäftigten.

Was sagt das Gesetz?
Sowohl das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als auch das Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) geben Interessenvertretungen wichtige Mitspracherechte:

  • Arbeitszeiten, Überstunden oder mobile Arbeit sind mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 6 BetrVG; § 66 Abs. 1 Nr. 17 und 18 ThürPersVG).
  • Auch bei der Einführung technischer Systeme, die das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten überwachen, ist Mitbestimmung zwingend erforderlich.

Beim Thema Datenschutz greifen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

  • Daten dürfen nur rechtmäßig, zweckgebunden und transparent verarbeitet werden (Art. 5, 6 DSGVO).
  • Für Beschäftigte gelten zusätzliche Schutzvorschriften, etwa bei der Verarbeitung von Personaldaten durch digitale Tools.

Herausforderungen in der Praxis
Doch wie sieht das im Arbeitsalltag aus? Hier einige typische Situationen:

  1. Erreichbarkeit rund um die Uhr?
    Feierabend ist nicht mehr eindeutig – besonders im Homeoffice. Wenn die Führungskraft nach 20 Uhr anruft, weil „man ja eh da ist“, verschwimmen Grenzen. Hier sind klare Regeln nötig: digitale Ruhezeiten, automatische Abwesenheitsnotizen und eine Kultur, in der Unerreichbarkeit respektiert wird.
  2. Vertrauen statt Überwachung
    Viele Programme wie Microsoft 365 oder Zoom sammeln Daten über Aktivität und Anwesenheit. Ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats ist das nicht erlaubt. Interessenvertretungen müssen frühzeitig einbezogen werden – auch aus Datenschutzgründen. Bei neuen Plattformen ist oft eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO nötig.
  3. Produktiv, aber einsam
    Homeoffice kann effizient sein – aber auch isolierend. Besonders neue Kolleg*innen fühlen sich oft verloren. Hier helfen digitale Willkommensformate, regelmäßige Teamtage im Büro oder feste virtuelle Treffpunkte wie Online-Kaffeepausen.
  4. Arbeiten bis Mitternacht?
    Ein Kollege betreut tagsüber seine Kinder und arbeitet nachts – das kann auf Dauer krank machen. Gute Arbeitszeitmodelle, sichtbare Familienzeiten im Kalender und klare Absprachen können helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.
  5. Wer zahlt den Schreibtisch?
    Viele Beschäftigte arbeiten zu Hause mit eigener Technik und auf eigene Kosten – ohne ergonomischen Stuhl, ohne Kostenerstattung. Hier können Betriebs- und Personalräte Vereinbarungen aushandeln, etwa zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln oder einer monatlichen Pauschale.
  6. Wo ist die Interessenvertretung?
    Gerade neue Mitarbeitende kennen oft weder Namen noch Kontaktwege zur Interessenvertretung. Virtuelle Sprechstunden, Willkommens-E-Mails oder ein fester Info-Kanal im Intranet schaffen Sichtbarkeit und Vertrauen.

Und was gilt für Betriebs- und Personalräte selbst?
Auch Interessenvertretungen müssen sich an die DSGVO halten – etwa wenn sie Beschwerden dokumentieren, Beratungen durchführen oder Umfragen starten. Das bedeutet: transparent informieren, Daten sparsam nutzen und sicher aufbewahren.

Was können Gremien tun?

  • Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu mobiler Arbeit abschließen (z. B. zu Arbeitszeiten, Datenschutz, technischer Ausstattung)
  • Datenschutzstandards für digitale Kommunikation einführen
  • Schulungen für Mitglieder zu Datenschutz und technischer Mitbestimmung anbieten
  • Bei der Auswahl und Einführung neuer Tools (z. B. Microsoft 365, Zeiterfassung) mitreden
  • Digitale Informationsangebote für Beschäftigte aufbauen – von virtuellen Sprechstunden bis zum Datenschutzratgeber

New Work eröffnet viele Chancen: mehr Flexibilität, mehr Selbstbestimmung, mehr Möglichkeiten. Aber echte Verbesserung entsteht nur, wenn Rechte gewahrt bleiben.

Mitbestimmung, Datenschutz und digitale Fairness gehören zusammen – nur dann wird New Work auch gute Arbeit.

Kurzfakten

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Interessierte

Kategorie

Betriebsräte und Personalräte

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