New Work & Homeoffice
Die neue Arbeitswelt verstehen
„New Work“ steht für eine Arbeitswelt im Wandel: Flexibilität, Selbstbestimmung und Digitalisierung prägen zunehmend den Berufsalltag. Beschäftigte arbeiten mobil, Teams kommunizieren online – und viele Fragen, die früher selbstverständlich schienen, müssen neu beantwortet werden: Wer ist wann erreichbar? Was bedeutet Vertrauen in einer digital gesteuerten Umgebung? Und wie bleibt der Datenschutz gewahrt, wenn immer mehr Tools im Einsatz sind?
Für Betriebs- und Personalräte bedeutet das: Sie stehen vor der Herausforderung, diese Entwicklungen aktiv mitzugestalten – rechtlich fundiert, praxisnah und im Interesse der Beschäftigten.
Was sagt das Gesetz?
Sowohl das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als auch das Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) geben Interessenvertretungen wichtige Mitspracherechte:
- Arbeitszeiten, Überstunden oder mobile Arbeit sind mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 6 BetrVG; § 66 Abs. 1 Nr. 17 und 18 ThürPersVG).
- Auch bei der Einführung technischer Systeme, die das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten überwachen, ist Mitbestimmung zwingend erforderlich.
Beim Thema Datenschutz greifen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
- Daten dürfen nur rechtmäßig, zweckgebunden und transparent verarbeitet werden (Art. 5, 6 DSGVO).
- Für Beschäftigte gelten zusätzliche Schutzvorschriften, etwa bei der Verarbeitung von Personaldaten durch digitale Tools.
Herausforderungen in der Praxis
Doch wie sieht das im Arbeitsalltag aus? Hier einige typische Situationen:
- Erreichbarkeit rund um die Uhr?
Feierabend ist nicht mehr eindeutig – besonders im Homeoffice. Wenn die Führungskraft nach 20 Uhr anruft, weil „man ja eh da ist“, verschwimmen Grenzen. Hier sind klare Regeln nötig: digitale Ruhezeiten, automatische Abwesenheitsnotizen und eine Kultur, in der Unerreichbarkeit respektiert wird. - Vertrauen statt Überwachung
Viele Programme wie Microsoft 365 oder Zoom sammeln Daten über Aktivität und Anwesenheit. Ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats ist das nicht erlaubt. Interessenvertretungen müssen frühzeitig einbezogen werden – auch aus Datenschutzgründen. Bei neuen Plattformen ist oft eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO nötig. - Produktiv, aber einsam
Homeoffice kann effizient sein – aber auch isolierend. Besonders neue Kolleg*innen fühlen sich oft verloren. Hier helfen digitale Willkommensformate, regelmäßige Teamtage im Büro oder feste virtuelle Treffpunkte wie Online-Kaffeepausen. - Arbeiten bis Mitternacht?
Ein Kollege betreut tagsüber seine Kinder und arbeitet nachts – das kann auf Dauer krank machen. Gute Arbeitszeitmodelle, sichtbare Familienzeiten im Kalender und klare Absprachen können helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. - Wer zahlt den Schreibtisch?
Viele Beschäftigte arbeiten zu Hause mit eigener Technik und auf eigene Kosten – ohne ergonomischen Stuhl, ohne Kostenerstattung. Hier können Betriebs- und Personalräte Vereinbarungen aushandeln, etwa zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln oder einer monatlichen Pauschale. - Wo ist die Interessenvertretung?
Gerade neue Mitarbeitende kennen oft weder Namen noch Kontaktwege zur Interessenvertretung. Virtuelle Sprechstunden, Willkommens-E-Mails oder ein fester Info-Kanal im Intranet schaffen Sichtbarkeit und Vertrauen.
Und was gilt für Betriebs- und Personalräte selbst?
Auch Interessenvertretungen müssen sich an die DSGVO halten – etwa wenn sie Beschwerden dokumentieren, Beratungen durchführen oder Umfragen starten. Das bedeutet: transparent informieren, Daten sparsam nutzen und sicher aufbewahren.
Was können Gremien tun?
- Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu mobiler Arbeit abschließen (z. B. zu Arbeitszeiten, Datenschutz, technischer Ausstattung)
- Datenschutzstandards für digitale Kommunikation einführen
- Schulungen für Mitglieder zu Datenschutz und technischer Mitbestimmung anbieten
- Bei der Auswahl und Einführung neuer Tools (z. B. Microsoft 365, Zeiterfassung) mitreden
- Digitale Informationsangebote für Beschäftigte aufbauen – von virtuellen Sprechstunden bis zum Datenschutzratgeber
New Work eröffnet viele Chancen: mehr Flexibilität, mehr Selbstbestimmung, mehr Möglichkeiten. Aber echte Verbesserung entsteht nur, wenn Rechte gewahrt bleiben.
Mitbestimmung, Datenschutz und digitale Fairness gehören zusammen – nur dann wird New Work auch gute Arbeit.
Kurzfakten
Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte
Kategorie
Betriebsräte und Personalräte
weitere Urteile
Keine weiteren Urteile