Agile Arbeit

Mitbestimmungsrechte kennen und konsequent nutzen

Die Digitalisierung ist seit der Corona-Pandemie in weiten Teilen der Arbeitswelt angekommen. Dies hat weitreichende Auswirkungen sowohl auf die Arbeitsweise, auf Tätigkeiten und Arbeitsprozesse als auch auf die Arbeitsorganisation. Seit einigen Jahren breiten sich damit einhergehend die aus der Softwareentwicklung stammenden Managementmethoden der agilen Arbeit in vielen Branchen rasant aus.

Ausgangspunkt des um 2000 in der IT-Branche entwickelten Ansatzes agiler Arbeit war es, dass Unternehmen auf die gestiegenen Wettbewerbsanforderungen des Marktes mit Strategien der Flexibilisierung reagierten. An die Stelle lang andauernder Projektlaufzeiten, steiler Hierarchien und engmaschiger Kontrolle der Arbeitsschritte von Seiten der Chefs tritt ein kleinschrittiges Modell, mit dem Verantwortlichkeiten stärker an die Arbeitsteams übertragen wurden. Das bedeutet, die Projektarbeit verläuft nicht linear auf ein entfernt liegendes Ziel hin, sondern orientiert sich an kleineren Zwischenzielen, die flexibel an Veränderungen angepasst werden können. Die Verantwortung für einzelne Arbeitsschritte wird von der Führungsetage an die Arbeitsteams delegiert, die in engmaschiger gegenseitiger Kontrolle zusammenarbeiten sollen.

Warum nun ist das für Mitglieder in Personal- und Betriebsräten interessant? Zum einen sind agile Arbeitsmethoden längst nicht mehr nur in der IT-Branche verbreitet, sondern werden inzwischen in Industriebetrieben- und -unternehmen genauso wie in Dienstleistungsbranchen oder öffentlichen Verwaltungen eingeführt. Zum anderen birgt das Versprechen flexibler Arbeitsgestaltung in selbstorganisierten, hierarchiefreien Teams potenziell zahlreiche negative Effekte, wie etwa hoher Zeitdruck und Entgrenzung der Arbeitszeit oder psychische Belastungen durch permanente Kontrolle und erhöhten Leistungs- und Konkurrenzdruck.

Daher ist es unabdingbar, dass die gesetzlichen Interessenvertretungen so früh wie möglich auf Planungen zur Einführung und Umsetzung agiler Arbeitsmethoden Einfluss nehmen. Im Seminar werden zunächst die Hintergründe zum Einsatz agiler Arbeitsmethoden erläutert und ein Überblick gegeben über verschiedene methodische Ansätze (z.B. Scrum, Kanban, Design Thinking). Anschließend an einen Erfahrungsaustausch aus der betrieblichen Praxis und einer Einführung in die nach BetrVG und BPersVG möglichen Mitbestimmungsrechte, sollen diese anhand konkreter Beispielfälle und Übungen gemeinsam erprobt werden. Dazu zählen beispielsweise Mitbestimmungsrechte zu den Themen Arbeitszeit, Gesundheitsschutz oder der Einsatz mobiler Endgeräte u.a. (§87 BetrVG, §75 BPersVG), personelle Einzelmaßnahmen (§99 BetrVG) und Betriebsänderungen. Ziel des Seminars ist nicht nur die Mitbestimmungsrechte kennenzulernen, sondern auch zu erlernen, diese im konkreten Fall konsequent zu nutzen.

Steffi Retzlaff, Referentin

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Kategorie

Betriebsräte und Personalräte

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