Was ist ein Betriebsrat?
Warum ist es gut, einen zu haben?
Ein Betriebsrat ist die Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Seine Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Umgangssprachlich werden auch einzelne Betriebsratsmitglieder als Betriebsräte bezeichnet. Betriebe mit Betriebsrat zahlen im Schnitt ein höheres Entgelt, die Arbeitsplätze sind sicherer und die Arbeitsbedingungen besser. Betriebsräte machen sich für die Belegschaft stark. Sie helfen bei individuellen Problemen und Konflikten am Arbeitsplatz und sie tragen zu mehr Demokratie im Betrieb bei. Geregelt ist ihre Arbeit und Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz.
Der Betriebsrat wacht darüber, dass Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Er hat in vielen Fragen ein Mitspracherecht. Eine Kündigung ist beispielsweise ohne seine Anhörung und Zustimmung nicht wirksam. Wenn der Betrieb umstrukturiert oder Personal abgebaut werden soll, handelt der Betriebsrat einen Sozialplan aus. Und er stärkt auch einzelnen Beschäftigten bei einem Konflikt mit dem Chef den Rücken.
Es gibt Betriebsräte auf betrieblicher Ebene, aber auch Gesamt- und Konzernbetriebsräte. In Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes gibt es keine Betriebsräte sondern Personalräte, deren Rechte in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt sind.
Statistiken belegen, dass es Beschäftigten mit Betriebsrat besser geht als ohne. Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen. Gar nicht selten werden Betriebsräte in Konfliktsituationen und Krisenzeiten gegründet, um mehr für die Belegschaft herauszuholen. Betriebsräte müssen vom Arbeitgeber über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens informiert werden. Bei Problemen können sie somit rechtzeitig Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung ergreifen.
Mit Betriebsräten läuft es besser: Mehr Ausbildungsgehalt, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und mehr Urlaub, mit Betriebsräten gibt es von allem mehr.
Kurzfakten
Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Interessierte
Kategorie
Betriebsräte und Personalräte
weitere Urteile
Keine weiteren Urteile
Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
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