Die Entgelttransparenzrichtlinie

Umsetzungspflichten für Arbeitgeber

Die Rechtsprechung der Europäischen Union sowie das sogenannte sekundäre Unionsrecht entfalten seit Jahren eine prägende und korrigierende Wirkung auf das deutsche Arbeitsrecht. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die im Jahr 2023 verabschiedete EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Dieses zweitägige Seminar vermittelt einen systematischen Überblick über die Inhalte, Zielsetzungen und praktischen Auswirkungen dieser Richtlinie.

Ziel der Entgelttransparenzrichtlinie ist es, bestehende Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sichtbar zu machen und wirksam zu beseitigen. Durch erweiterte Transparenzpflichten und gestärkte Rechte der Beschäftigten sollen geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierungen künftig verhindert werden.

Auch wenn die Mitgliedstaaten die Richtlinie erst bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umsetzen müssen, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Umsetzung umfangreiche organisatorische und strukturelle Vorbereitungen erfordert. Dies gilt insbesondere für betriebliche und dienstliche Interessenvertretungen, die bei der Einführung transparenter Entgeltstrukturen eine zentrale Rolle einnehmen werden.

Im Seminar wird praxisnah erarbeitet, welche neuen Verpflichtungen auf Unternehmen und Dienststellen zukommen und wie Entgeltsysteme diskriminierungsfrei gestaltet werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen bei der Umsetzung, Begleitung und Kontrolle der neuen Regelungen.

Die Teilnehmenden erwerben rechtliche Grundlagenkenntnisse ebenso wie konkrete Ansatzpunkte für die betriebliche Praxis, um Entgelttransparenz aktiv zu fördern und zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit beizutragen.

  • Abgrenzung von gleicher und gleichwertiger Arbeit
  • Entgelttransparenz vor der Beschäftigung und im Bewerbungsverfahren
  • Transparenz bei der Entgeltfestlegung und bei Entgeltentwicklungssystemen
  • Individuelle Auskunftsrechte der Arbeitnehmer*innen
  • Berichtspflichten zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle
  • Unterstützungsregelungen für Arbeitgeber mit weniger als 250 Beschäftigten
  • Schadensersatzansprüche bei Entgeltdiskriminierung
  • Beweislastregelungen zugunsten der Beschäftigten
  • Neue Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen
  • Verhältnis der Entgelttransparenzrichtlinie zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Seminarfakten

Freistellung nach

  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 46 Abs​. 1 ThürPersVG
  • § 46 Abs. 2 BPersVG

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Interessierte

Termine

DatumSeminarnummerOrtSeminarpreis in €Tagungskosten in €   ohne ÜFA/ mit ÜFAVerfügbarkeitAnmeldelink
15.06.2026 - 16.06.2026V260615EFBWErfurt515€40€ | Buchung der Übernachtung über uns leider nicht möglich Verfügbar Anmeldung