Arbeitnehmendenhaftung im Gesundheitsbereich

sicher handeln im Berufsalltag

Pflege, Therapie, medizinische Versorgung und Verwaltung im Gesundheitswesen sind mit hoher Verantwortung verbunden. Trotz größter Sorgfalt lassen sich Fehler im Arbeitsalltag nicht immer vermeiden. Doch was passiert, wenn Beschäftigte einen Schaden verursachen? Wer haftet – die beschäftigte Person selbst oder der Arbeitgeber? Und welche Rolle spielen Versicherungen?

In diesem Seminar zur Arbeitnehmendenhaftung im Gesundheitsbereich setzen wir uns praxisnah mit den rechtlichen und organisatorischen Folgen von Schadensfällen auseinander. Ziel ist es, Sicherheit im Umgang mit Haftungsfragen zu gewinnen, Risiken besser einschätzen zu können und handlungsfähig zu bleiben – sowohl für Beschäftigte als auch für Interessenvertretungen.

Das Seminar vermittelt verständlich die rechtlichen Grundlagen und zeigt anhand von Beispielen aus dem Gesundheitsbereich, wann eine persönliche Haftung in Betracht kommt, wo Grenzen liegen und welche Schutzmechanismen bestehen.

· Grundlagen der Arbeitnehmendenhaftung

· Gesetzliche Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

· Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

· Die drei Stufen der Fahrlässigkeit

· Zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten

· Mögliche strafrechtliche Konsequenzen

· Richtiges Vorgehen bei der Schadensmeldung

· Versicherungsschutz im Betrieb

· Bedeutung und Einsatz der Gefährdungsanzeige

· Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

· Lösungsansätze und präventive Strategien

Seminarfakten

Freistellung nach

  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 46 Abs​. 1 ThürPersVG

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Interessierte

Vor-Ort-Seminarzeiten

9:00 – 16:00 Uhr

Termine

DatumSeminarnummerOrtSeminarpreis in €Tagungskosten in €   ohne ÜFA/ mit ÜFAVerfügbarkeitAnmeldelink
15.07.2026 - 15.07.2026V260715SLFSaalfeld70€80€ Verfügbar Anmeldung