Wahlvorstandsschulung nach BetrVG

Betriebsratswahlen 2026

Im Zeitraum März bis Mai 2026 finden bundesweit die nächsten regulären Betriebsratswahlen statt. Diese werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Dieser sollte mindestens 12 Wochen vor dem vorgesehenen Wahltermin bestellt werden. Wir bieten hierfür Tagesschulungen an, in denen Sie sich umfassende Kenntnisse aneignen können, um eine fehlerfreie, anfechtungsvermeidende Betriebsratswahl zu organisieren und durchzuführen.

Hinweis: Angesichts der Komplexität der rechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Betriebsratswahlen empfehlen wir, alle Wahlvorstandsmitglieder (auch „geübte“) zur Wahlvorstandsschulung zu entsenden.

Freistellung: § 20 Abs. 3 BetrVG

  • Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder
  • Allgemeine Aufgaben des Wahlvorstandes
  • Erstellung der Wählerlisten
  • Einleitung der Wahl durch Erlass des Wahlausschreibens
  • Notwendiger Inhalt des Wahlausschreibens
  • Prüfung von Einsprüchen gegen die Wählerliste
  • Einreichung, Prüfung und Bekanntgabe eingegangener Wahlvorschläge
  • Wahlgang mit Stimmabgabe
  • Feststellung der Wahlergebnisse
  • Störung der Wahl/ Befugnisse des Wahlvorstandes
  • Anfechtung der Betriebsratswahl
  • Wahlschutz

Seminarfakten

Freistellung nach

  • § 37 Abs. 6 BetrVG

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Interessierte

Vor-Ort-Seminarzeiten

9:00 – 16:00 Uhr

Termine

DatumSeminarnummerOrtSeminarpreis in €Tagungskosten in €   ohne ÜFA/ mit ÜFAVerfügbarkeitAnmeldelink
Bei Interesse an Terminen zum Seminar melden sie sich bitte hier oder unter tina.hertel@verdi-bw-thueringen.de.