Fit für die Besonderheiten der 1- Personen Interessenvertretung

In Betrieben/ Dienststellen mit mindestens 5 Wahlberechtigten Beschäftigten darf eine Interessenvertretung gewählt werden. Besonderheiten, sowie mögliche Einschränkungen bestehen, wenn in diesen Betrieben/ Dienststellen höchstens 20 Mitarbeitende beschäftigt sind. Hier gibt es den Sonderfall, dass die Interessenvertretung lediglich aus 1 Person besteht.

Zu den Besonderheiten gehören unter anderem:

  • Nach der Wahl kommt die konstituierende Sitzung
  • Verhinderungsfall – Ersatzmitglieder
  • Sitzungen und Beschlüsse
  • Sitzungsniederschriften
  • Betriebs-, und Personalversammlungen
  • Monatsgespräch
  • Ansprüche der 1- Personen Interessenvertretung
  • Informations-, Mitwirkungs-, Mitbestimmungsrechte
  • Einschränkungen in den Gesetzen

Seminarfakten

Freistellung nach

  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 46 Abs​. 1 ThürPersVG
  • § 54 Abs.1 BPersVG

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Interessierte
  • Personalratsmitglieder

Vor-Ort-Seminarzeiten

erster Tag 10:00 Uhr - letzter Tag 16:00 Uhr

Termine

DatumSeminarnummerOrtSeminarpreis in €Tagungskosten in €   ohne ÜFA/ mit ÜFAVerfügbarkeitAnmeldelink
08.09.2025 - 10.09.2025V250908BTBad Tabarz645€215€/425€ Verfügbar Anmeldung Flyer