Grundlagen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Modul 1

Grundlagen für Betriebs- und Personalräte

Im öffentlichen Dienst entscheiden die übertragenen Tätigkeiten über die Eingruppierung. Arbeitsvorgänge werden gebildet und anschließend bewertet. Die Eingruppierung ergibt sich aus einer Gesamtbetrachtung und ist gegebenenfalls von persönlichen
Voraussetzungen abhängig. Das Seminar gibt Antworten auf die Fragen: Wie erfolgt eine Eingruppierung? Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Stellenbewertung und einer Eingruppierung? Wie werden die unbestimmten Rechtsbegriffe des allgemeinen Teils der
Entgeltordnungen ausgelegt? Beispiele aus der Praxis werden anhand der Regeln im TV-L sowie TVöD Geltungsbereich
besprochen. Damit Sie als Betriebs- bzw. Personalrat Ihr Mitbestimmungsrecht bei der Ein­gruppierung wahrnehmen können, müssen Sie über diese grundlegenden Kenntnisse verfügen.

  • Grundlagen der Eingruppierung
  • Aufbau der Entgeltordnungen
  • Unbestimmte Rechtsbegriffe des allgemeinen Teils der Entgeltordnungen und deren Anwendung
  • Eingruppierungen mit Beispielen aus dem Verwaltungsbereich
  • Stufenzuordnung
  • Höher- oder Rückgruppierung


Seminarfakten

Freistellung nach

  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 46 Abs​. 1 ThürPersVG
  • § 54 Abs.1 BPersVG

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Interessierte

Vor-Ort-Seminarzeiten

erster Tag 10:00 Uhr - letzter Tag 16:00 Uhr

Termine

DatumSeminarnummerOrtSeminarpreis in €Tagungskosten in €   ohne ÜFA/ mit ÜFAVerfügbarkeitAnmeldelink
Bei Interesse an Terminen zum Seminar melden sie sich bitte hier oder unter tina.hertel@verdi-bw-thueringen.de.