Grundlagen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Seine Entscheidungen sind richtungsweisend für alle Arbeitsgerichte – in Folge die Landesarbeitsgerichte – und werden vielfach für die Argumentation zwischen Arbeitgeber und Betriebs- bzw. Personalrat in betrieblichen Fragen herangezogen. Kenntnisse über die Folgen aktueller Rechtsprechung sind daher für die Arbeit als Betriebs- bzw. Personalrat unverzichtbar.

Das Seminar vermittelt einen Überblick über aktuelle für die Betriebs- bzw. Personalratsarbeit relevante Entscheidungen des BAG sowie darüber, wie Rechte der Interessenvertretungen wirkungsvoll durchgesetzt werden können. Die Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, aktuelle Problemstellungen aus ihrer betrieblichen/ dienstlichen Praxis in das Seminar einzubringen.


Geplant ist ein Besuch einer Verhandlung beim Bundesarbeitsgericht.


  • Arbeitszeit (u.a. Mitbestimmung bei Mindestbesetzung im Schichtplan bei Personalbedarfsplanung)
  • Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle
  • Mitbestimmung bei Einstellungen
  • Telearbeit und Homeoffice
  • Urlaubsrecht
  • Befristungsrecht

Seminarfakten

Freistellung nach

  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 46 Abs​. 1 ThürPersVG
  • § 54 Abs.1 BPersVG

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Interessierte

Vor-Ort-Seminarzeiten

erster Tag 10:00 Uhr - letzter Tag 16:00 Uhr

Hinweise

Das Seminar V250305EFBW findet vom 05.03. - 07.03.25 in den Räumlichkeiten des Bildungswerkes in Erfurt statt. In diesem Fall buchen wir kein Hotel/ÜFA. Der gesetzliche Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bleibt bestehen.

Termine

DatumSeminarnummerOrtSeminarpreis in €Tagungskosten in €   ohne ÜFA/ mit ÜFAVerfügbarkeitAnmeldelink
05.03.2025 - 07.03.2025V250305EFBWErfurt645€90€ Verfügbar Anmeldung Flyer