Diese eintägige Einführung soll:
· an praktischen Beispielen die Möglichkeiten zur Überwachung der Kolleg*innen aufzeigen.
· Grundlagen zum Verständnis des Datenschutzes schaffen und an Beispielen die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung und des BDSG erläutern
· Aufzeigen warum Persönlichkeitsrechte im Arbeitsleben besonders wichtig sind und wie dies mit der Mitbestimmung des BetrVG zusammenhängt.
· Mechanismen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG erläutern und Möglichkeiten der Mitgestaltung durch den Betriebsrat aufzeigen.
· Hinweise geben, wie man Gefahren beim Einsatz von IT-Systemen erkennen kann.