Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte in Jobcentern und anderen Bundesbehörden.
Um die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können, muss sich der Personalrat über seine Ziele im Klaren sein, seine Möglichkeiten kennen und nutzen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse des BPersVG, welche die Mitglieder des Personalrates als Grundlage für ihre Personalratstätigkeit benötigen.
Dabei werden Sie sich mit den allgemeinen Aufgaben des Personalrates vertraut machen, damit Sie Ihre Arbeit als Personalrat sachgerecht, kompetent und mit dem nötigen Grundwissen über Beteiligungsrechte ausgestattet durchführen können. Sie lernen Grundsätzliches über die Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Personen sowie über die Personalversammlung kennen.