Tipps für erfolgreiches Verhandeln

1. Wie dringlich ist das Anliegen?

Je dringlicher ein Problem für Ihren Verhandlungspartner ist, desto konstruktiver wird er mit euch verhandeln. Umgekehrt wird er bei einem Problem, das keine Priorität für ihn hat, mit einer gewissen Gleichgültigkeit in die Verhandlungen gehen. Überlegt euch deshalb vor dem Gespräch, wie wichtig es für den Verhandlungspartner ist, dass eine Vereinbarung zustande kommt.

Anhand der Dringlichkeit schätzt ihr ab, wie kompromissbereit der Verhandlungspartner sein wird.

2. Win-Win-Situationen finden

Wenn jede*r an seiner Verhandlungsposition festhält und ein Kompromiss unbefriedigend erscheint, kann eine Win-Win-Lösung nicht gefunden werden. Überrascht deshalb euren Verhandlungspartner mit Vorschlägen, von denen ihr denkt, dass sie ihm entgegenkommen.

Ihr erzeugt von Anfang an eine konstruktive Stimmung und führt durch die Vorschläge aktiv die Verhandlung.

3. Zeitpunkt bestimmen

Überlegt genau, wenn ihr Termine vereinbart, ob genügend Zeit zur Vorbereitung vorhanden ist und ob ihr bis zum Gespräch über alle notwendigen Informationen verfügen werdet. Legt dann den Zeitpunkt der Verhandlung so, dass er für euch günstig ist. Lasst euch während einer Verhandlung nicht darauf ein, spontan zu reagieren.

Ihr lasst euch nicht überrumpeln und trefft Entscheidungen aufgrund fundierter Informationen.

4. Respektvoll kommunizieren

Manche Menschen lassen Verhandlungen nur deshalb scheitern, weil sie Ihren Verhandlungspartner nicht mögen. Versucht deshalb, dasa Gegenüber mit Freundlichkeit für sich einzunehmen. Zeigt Interesse an seiner Person und Situation, äußert Verständnis und verpackt, falls notwendig, eine ablehnende Haltung in freundliche Worte.

Ihr stimmt euren Verhandlungspartner positiv. Außerdem wird Freundlichkeit meist „mit gleicher Münze zurückgezahlt“, so dass Verhandlungen zumindest entspannt verlaufen. Selbst dann, wenn die Diskussionen kontrovers sind.

Kurzfakten

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Interessierte
  • ver.di – Mitglieder: Mitglieder in Tarifkommissionen

Kategorie

Betriebsräte und Personalräte

weitere Urteile

Keine weiteren Urteile

Freistellung nach

  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 46 Abs​. 1 ThürPersVG
  • § 54 Abs.1 BPersVG

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