Digitale Gewalt am Arbeitsplatz erkennen, vorbeugen und handeln

Digitale Gewalt betrifft auch die Arbeitswelt

Die Digitalisierung erleichtert die Zusammenarbeit, eröffnet aber auch neue Möglichkeiten für Grenzüberschreitungen und Belästigungen. Digitale Gewalt am Arbeitsplatz ist längst kein Randthema mehr. Sie kann Beschäftigte unabhängig von Branche oder Tätigkeit treffen und erhebliche Auswirkungen auf Gesundheit, Arbeitsklima und Zusammenarbeit haben.

Betriebsräte, Personalräte, Führungskräfte und Beschäftigte sollten digitale Gewalt erkennen, ernst nehmen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ergreifen.

Was ist digitale Gewalt?

Digitale Gewalt umfasst alle Formen von Gewalt, Belästigung, Einschüchterung oder Diskriminierung, die mithilfe digitaler Kommunikationsmittel ausgeübt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • beleidigende oder herabwürdigende Nachrichten
  • Drohungen und Einschüchterungen
  • Cybermobbing
  • Cyberstalking
  • sexuelle Belästigung über digitale Medien
  • Verbreitung von Gerüchten oder Falschinformationen
  • Veröffentlichung persönlicher Daten oder Bilder ohne Zustimmung
  • Hasskommentare in sozialen Netzwerken oder Messenger-Diensten
  • unerwünschte Kontaktaufnahmen oder permanente Überwachung

Digitale Gewalt kann innerhalb des Betriebs, zwischen Kolleginnen und Kollegen, durch Vorgesetzte oder auch durch Kundinnen, Kunden oder Dritte ausgehen.

Welche Folgen hat digitale Gewalt?

Digitale Gewalt endet nicht mit dem Feierabend. Da Smartphones und digitale Kommunikationsmittel ständig verfügbar sind, können Betroffene kaum Abstand gewinnen.

Mögliche Folgen sind:

  • psychische Belastungen
  • Stress und Angst
  • Schlafstörungen
  • Konzentrationsprobleme
  • sinkende Arbeitszufriedenheit
  • gesundheitliche Beschwerden
  • sozialer Rückzug
  • längere Arbeitsunfähigkeit

Auch für Unternehmen entstehen erhebliche Folgen durch Konflikte, Fehlzeiten, Fluktuation und ein belastetes Betriebsklima.

Besonders gefährdete Personengruppen

Grundsätzlich kann jede beschäftigte Person betroffen sein. Studien zeigen jedoch, dass bestimmte Gruppen häufiger Ziel digitaler Angriffe werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Frauen
  • Auszubildende
  • junge Beschäftigte
  • Menschen mit Migrationsgeschichte
  • queere Beschäftigte
  • Personen mit öffentlichem Kundenkontakt
  • Menschen in exponierten Funktionen

Deshalb sollten Präventionsmaßnahmen alle Beschäftigtengruppen berücksichtigen.

Prävention beginnt mit einer klaren Haltung

Digitale Gewalt lässt sich nicht vollständig verhindern. Unternehmen können jedoch wirksam vorbeugen.

Wichtige Maßnahmen sind:

  • klare Regeln für respektvolle digitale Kommunikation
  • Betriebsvereinbarungen gegen Diskriminierung und Belästigung
  • regelmäßige Sensibilisierung und Schulungen
  • Ansprechpersonen für Betroffene
  • transparente Beschwerdewege
  • Schutz vor Benachteiligung nach einer Meldung
  • konsequentes Vorgehen gegen Grenzverletzungen

Eine wertschätzende Unternehmenskultur bildet die wichtigste Grundlage für einen respektvollen digitalen Umgang.

Aufgaben von Betriebsrat und Personalrat

Betriebs- und Personalräte spielen eine zentrale Rolle beim Schutz der Beschäftigten.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Beschäftigte informieren und sensibilisieren
  • Beschwerden aufnehmen
  • Betroffene unterstützen
  • auf geeignete Schutzmaßnahmen hinwirken
  • Präventionskonzepte entwickeln
  • Gefährdungen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes thematisieren
  • Betriebsvereinbarungen mitgestalten

Hilfreich sind außerdem Beschäftigtenbefragungen oder Workshops, um problematische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und passgenaue Maßnahmen abzuleiten.

Was können Betroffene tun?

Wer digitale Gewalt erlebt, sollte die Vorfälle möglichst dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise Nachrichten, E-Mails, Chatverläufe oder Beiträge in sozialen Medien. Eine sorgfältige Dokumentation kann für betriebliche oder rechtliche Schritte wichtig sein.

Ebenso sinnvoll ist es,

  • frühzeitig Unterstützung zu suchen,
  • sich an Betriebsrat oder Personalrat zu wenden,
  • vertraute Kolleginnen oder Kollegen einzubeziehen,
  • Beratungsangebote zu nutzen und
  • belastende Situationen nicht allein zu bewältigen.

Niemand muss digitale Gewalt hinnehmen.

Rechtliche Grundlagen

Viele Formen digitaler Gewalt erfüllen Straftatbestände oder verletzen Persönlichkeitsrechte. Im Arbeitsverhältnis spielt insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine wichtige Rolle. Es schützt Beschäftigte vor Benachteiligung, Belästigung und Diskriminierung – unabhängig davon, ob diese persönlich oder digital erfolgen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte vor Benachteiligungen und Belästigungen zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Beratung und Unterstützung

Betroffene müssen digitale Gewalt nicht allein bewältigen. Unterstützung bieten unter anderem:

  • Betriebs- oder Personalrat
  • innerbetriebliche Beschwerdestellen
  • Gewerkschaften
  • Antidiskriminierungsberatung
  • Fachberatungsstellen gegen digitale Gewalt
  • spezialisierte Beratungsangebote bei Cyberstalking oder Hass im Netz
  • Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Je früher Unterstützung gesucht wird, desto besser lassen sich Belastungen begrenzen und geeignete Schritte einleiten.


Digitale Gewalt ist eine ernstzunehmende Herausforderung für die moderne Arbeitswelt. Sie betrifft nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern wirkt sich auf das gesamte Betriebsklima aus. Prävention, klare betriebliche Regelungen, eine offene Kommunikationskultur und gut informierte Interessenvertretungen tragen entscheidend dazu bei, Beschäftigte zu schützen und ein respektvolles digitales Miteinander zu fördern.

Kurzfakten

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Interessierte

Kategorie

Betriebsräte und Personalräte

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