Winterdienst, Rufbereitschaft und kurzfristige Arbeitseinsätze stellen Betriebe und Dienststellen jedes Jahr vor organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Für Betriebs- und Personalräte ergeben sich dabei zahlreiche Fragen: Wann darf Rufbereitschaft angeordnet werden? Welche Unterschiede bestehen zwischen Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft? Welche Arbeitszeit- und Ruhezeitregelungen gelten? Und welche Beteiligungsrechte haben Interessenvertretungen bei der Einführung oder Änderung entsprechender Arbeitszeitmodelle?
Gerade im Winterdienst treffen betriebliche Erfordernisse auf den Schutz der Beschäftigten. Dienstpläne müssen flexibel gestaltet werden, gleichzeitig sind gesetzliche Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, tarifvertragliche Regelungen sowie Mitbestimmungsrechte zu beachten. Fehler bei der Organisation können zu Überlastung, Rechtsverstößen oder Konflikten zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten führen.
Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen und zeigt anhand typischer Praxisfälle auf, wie Interessenvertretungen ihre Beteiligungsrechte wirksam wahrnehmen und faire Regelungen mitgestalten können. Die Teilnehmenden erhalten das notwendige Wissen, um Dienstvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen kompetent zu begleiten und Beschäftigte bei Fragen zu Rufbereitschaft und Winterdienst sicher zu beraten.