Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse zu den Inhalten der einschlägigen Gesetze, der dazu ergangenen Rechtsprechung und des Umgangs damit. Aufgrund der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten.
In Teil 1 der Seminarreihe „Einführung in das Arbeitsrecht“ wird das Basiswissen zu den Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt und arbeitsrechtliche Grundbegriffe werden geklärt. Anschließend werden rechtliche Probleme besprochen, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, Begründung und dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können.
Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.