Im öffentlichen Dienst entscheiden die übertragenen Tätigkeiten über die Eingruppierung. Arbeitsvorgänge werden gebildet und anschließend bewertet. Die Eingruppierung ergibt sich aus einer Gesamtbetrachtung und ist gegebenenfalls von persönlichen Voraussetzungen abhängig. Seit dem 1. März 2025 gilt die Eingruppierung des TVÖD mit bestimmten Abweichungen für die Beschäftigten der AWO Thüringen.
Gerade in der AWO Thüringen zeigt sich, wie komplex dieser Prozess sein kann: Unterschiedliche Tätigkeitsfelder – von Kindertagesstätten über Pflege- und Betreuungseinrichtungen bis hin zu Beratungsstellen und Verwaltung – führen zu vielfältigen Anforderungen an die Eingruppierung. Oft sind Stellenprofile breit gefasst, Arbeitsvorgänge greifen ineinander und es bestehen Unterschiede zwischen pädagogischen, pflegerischen und verwaltungstechnischen Aufgaben. Damit steigen die Anforderungen an Betriebsräte, Eingruppierungen korrekt nachzuvollziehen und mögliche Fehler zu erkennen.
Das Seminar gibt Antworten auf die Fragen:
- Wie erfolgt eine Eingruppierung?
- Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Stellenbewertung und einer Eingruppierung?
- Wie werden die unbestimmten Rechtsbegriffe des allgemeinen Teils der Entgeltordnungen ausgelegt?
- Welche Besonderheiten ergeben sich für die Praxis in den Einrichtungen der AWO Thüringen?
Beispiele aus der Praxis werden anhand der Regeln im TV-L sowie TVöD-Geltungsbereich besprochen. Dabei legen wir besonderen Wert auf Fälle, die in der AWO regelmäßig auftreten – etwa die Eingruppierung in Kitas, die Bewertung von Tätigkeiten in der Pflege oder die Einordnung gemischter Stellenprofile in sozialen Diensten.
Damit Sie als Betriebsrat Ihr Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung in der AWO Thüringen wahrnehmen können, müssen Sie über diese grundlegenden Kenntnisse verfügen. Das Seminar vermittelt Ihnen das notwendige Wissen und stärkt Ihre Handlungskompetenz.