Verordnungen und Richtlinien, die auf der Ebene der Europäischen Union erlassen werden, bilden die Grundlage für viele Gesetze, die zum Schutz der Arbeitnehmer*innen in den letzten Jahrzehnten verabschiedet wurden. Zum Beispiel haben das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und auch das Bundesurlaubsgesetz ihre Grundlage in verschiedenen Richtlinien der Europäischen Union. Viele Schutzregelungen wären nicht gesetzlich verankert, wenn es nicht die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Umsetzung geben würde. Darüber hinaus sind die Gerichte in Deutschland aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet, europarechtskonform auszulegen, d.h. es muss immer geprüft werden, ob Ansprüche oder Rechte von Beschäftigten aufgrund von EU-Richtlinien bestehen und diese bei der Verabschiedung von Gesetzen oder bei tarifvertraglichen/betrieblichen Vereinbarungen nicht berücksichtigt worden sind. Darüber hinaus haben nationale Gerichte die Verpflichtung, dem Europäischen Gerichtshof Entscheidungen über die Auslegung von Richtlinien der Europäischen Union vorzulegen, wenn dies zum Erlass eines Urteils erforderlich ist.
Im Seminar werden wir uns mit dem Prozess der Gesetzgebung (Institutionen, Zuständigkeit, Verfahren) und dem Erlass von Verordnungen und Richtlinien sowie deren unterschiedlichen Rechtswirkungen beschäftigten. Exemplarisch werden einzelne Verordnungen vorgestellt und deren Bedeutung für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Weitere Inhalte des Seminars sind aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sowie deren Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten und auf die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung.