Die Eingruppierung der Beschäftigten in Sparkassen erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-S und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar 'Eingruppierungsrecht' vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zum Aufbau und zur Systematik der speziellen Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung für Beschäftigte der Sparkassen sowie zu den Grundsätzen der Stellenbewertung/Stellenbeschreibung. Sie lernen die Begriffe und Definitionen des TVöD-S zum Eingruppierungsrecht kennen und verstehen spezielle Eingruppierungsfragen.
Das Seminar vermittelt diese Kenntnisse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Übungen zur Eingruppierung sowie zur Erstellung von Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen aus der Sparkassenpraxis versetzen die Teilnehmenden in die Lage, Bewertungs- und Eingruppierungsfragen im betrieblichen Alltag selbstständig zu bearbeiten. Damit können sie ihrer Aufgabe nachkommen, die Einhaltung bestehender gesetzlicher und tariflicher Regelungen zu überprüfen.
Wir bieten mit diesem Seminar eine rechtssichere und praxisorientierte Basis, um das Eingruppierungsrecht umzusetzen.