Betriebsratsvergütung und vergleichbare Arbeitnehmende

Am 28. Juni 2024 hat der Bundestag einstimmig die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes zum Thema Betriebsratsvergütung beschlossen. Diese Regelung soll die Rechtsunsicherheit nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 auflösen. Fraglich ist immer wieder, was „vergleichbare Arbeitnehmende“ für die Mitglieder des Betriebsrats sind, wer legt dies wann und wie fest und wie kann es fair ablaufen.


Der Arbeitgeber soll künftig mit dem Betriebsrat eine entsprechende Betriebsvereinbarung abschließen, um diese Regelung zu definieren. In dieser Tagesschulung geben wir einen Überblick über die hierfür wichtigen Elemente einer Regelung.

  • Grundsatz der Gleichbehandlung von Interessenvertretungen
  • Neuregelungen § 37 und § 78 BetrVG
  • Elemente einer wirkungsvollen Betriebsvereinbarung zur BR-Vergütung

Seminarfakten

Freistellung nach

  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 46 Abs​. 1 ThürPersVG
  • § 54 Abs.1 BPersVG

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Interessierte

Vor-Ort-Seminarzeiten

9:00 – 16:00 Uhr

Hinweise

Auch Personalräte bzw. Dienststellenleitungen orientieren sich an dieser neuen Regelung, daher kommt dieses Seminar auch für PR in Frage!

Termine

DatumSeminarnummerOrtSeminarpreis in €Tagungskosten in €   ohne ÜFA/ mit ÜFAVerfügbarkeitAnmeldelink
21.05.2025 - 21.05.2025V250521ONLONLINE265€ Verfügbar Anmeldung Flyer