Fit für die Arbeit in Interessenvertretungen studentischer Beschäftigter in Thüringen und Hessen

TVStud

Seit 2019 gibt es die Möglichkeit, Assistenzrät*innen als Interessenvertretung der studentisch Beschäftigten an den Thüringer Hochschulen zu wählen. Im Jahr 2024 folgten Hilfskräfteräte als Interessemvertretung für diese Beschäftigtengruppe in Hessen. Aber wie diese Gremien funktionieren, welche Rechte und Möglichkeiten diese Räte haben, ist gerade zu Beginn der Arbeit oft noch unklar. Doch nur mit Wissen über die eigenen Rechte können diese auch wirksam eingefordert und wahrgenommen werden!

Im Tagesseminar wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Assistenten- und Hilfskräfteräten geblickt und darauf, was diese für die Gremienpraxis bedeuten. Neben Herausforderungen der Interessenvertretung für studentische Beschäftigte tauschen sich die Seminarteilnehmer*innen auch zu Ressourcen und Best-Practice-Beispielen aus. Ergänzt wird das Seminarprogramm um einige arbeitsrechtliche Grundlagen rund um die Beschäftigungsverhältnisse von studentischen Beschäftigten und einen Austausch darüber, wie diese eingefordert werden können.

Das Tagesseminar mit Workshop-Elementen richtet sich vorrangig an gewählte Mitglieder von Assistenten- und Hilfskräfteräten. Daneben sind auch interessierte studentische Beschäftigte ohne Gremienmitgliedschaft herzlich willkommen.

Seminarfakten

Freistellung nach

  • § 46 Abs​. 1 ThürPersVG

Zielgruppen

Vor-Ort-Seminarzeiten

9:00 – 16:00 Uhr

Hinweise

Freistellung:

- §46.1 ThürPersVG

- § 39 HPVG in Verbindung mit § 35 HPVG

Termine

DatumSeminarnummerOrtSeminarpreis in €Tagungskosten in €   ohne ÜFA/ mit ÜFAVerfügbarkeitAnmeldelink
24.10.2025 - 24.10.2025V251024JJena225€ Verfügbar Anmeldung