Grundlagen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Modul 2

Grundlagen für Betriebs- und Personalräte

Aktueller Schwerpunkt:
Zum 01.01.2026 tritt der neue Tarifvertrag für handwerkliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Kraft.

Das Seminar greift die wesentlichen Neuerungen auf und beleuchtet, welche Auswirkungen sich für Eingruppierung, Überleitung und Mitbestimmung in der Praxis ergeben.

Im öffentlichen Dienst bestimmen die übertragenen Tätigkeiten die Eingruppierung. Arbeitsvorgänge werden gebildet und anschließend bewertet. Die Eingruppierung ergibt sich aus einer Gesamtbetrachtung und ist gegebenenfalls von persönlichen Voraussetzungen abhängig. Das Seminar vertieft die Themen: Wie erfolgt eine Eingruppierung? Zu welchem Teil der Entgeltordnung gehört der Arbeitsvorgang? Beispiele aus der Praxis werden anhand der Regeln im TV-L sowie TVöD Geltungsbereich besprochen. Damit Sie als Betriebs- bzw. Personalrat Ihr Mitbestimmungsrecht bei der Ein­gruppierung wahrnehmen können, müssen Sie über diese grundlegenden Kenntnisse verfügen.

  • Aufbau der Entgeltordnungen
  • Unbestimmte Rechtsbegriffe und deren Auslegung
  • Vertiefung Allgemeiner Teil
  • Spezielle Teile der Entgeltordnungen
  • Eingruppierung mit Bsp. aus allen Bereichen
  • Mitbestimmung bei der Eingruppierung
  • Initiativrecht des Personalrats

Seminarfakten

Freistellung nach

  • § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 46 Abs​. 1 ThürPersVG
  • § 54 Abs.1 BPersVG

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Interessierte

Vor-Ort-Seminarzeiten

erster Tag 10:00 Uhr - letzter Tag 16:00 Uhr

Termine

DatumSeminarnummerOrtSeminarpreis in €Tagungskosten in €   ohne ÜFA/ mit ÜFAVerfügbarkeitAnmeldelink
17.06.2026 - 19.06.2026V260617BTBad Tabarz645€220€/ 440€ Verfügbar Anmeldung