Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte
Überschrift
Unterüberschrift
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben und Pflichten eines Betriebsrates, insbesondere seiner allgemeinen Aufgabe nach § 80 (1) BetrVG, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer*innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfall-verhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden, bedarf es umfangreicher Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts. Dazu erhalten Sie in diesem Seminar eine Einführung in die für Ihre Tätigkeit als Betriebsrat wichtigsten Arbeits- und Sozialgesetze. Ihnen werden die wesentlichen Inhalte verständlich und ausführlich Wichtige Gesetze aus dem Arbeits- und Sozialrecht, wie z.B.: Im Seminarpreis enthalten ist die aktuelle Ausgabe der „Arbeits- und Sozialordnung“ (Kittner).
erläutert und ggf. Beziehungen zu anderen Mitbestimmungsrechten des BetrVG dargelegt.
· BGB – Bürgerliches Gesetzbuch, KSchG – Kündigungsschutzgesetz
· AÜG – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
· TzBfG – Teilzeit- und Befristungsgesetz, ArbZG – Arbeitszeitgesetz
· BUrlG – Bundesurlaubsgesetz
· BEEG – Bundeselterngeld- & Elternzeitgesetz
· ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
· SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
· ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz, ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung
· EFZG – Entgeltfortzahlungsgesetz
· SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
· SGB IX – Rehabilitation (SchwerbG)
· BBiG – Berufsbildungsgesetz u.a. Gesetze
· AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
· TVG – Tarivvertragsgesetz
· JArbSchG – Jugendarbeitsschutzgesetz
- Referenten
- Name Nachname
- Name Nachname
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 46 Abs. 1 ThürPersVG
- § 46 Abs. 6 BPersVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte