Fit für den Datenschutz in Betrieb, Verwaltung und im Büro der Interessenvertretung
Überschrift
Unterüberschrift
Die Anforderungen der Datenschutz- und Mitbestimmungsgesetze, sowie die aktuelle Rechtsprechung ist eindeutig: Arbeitgeber, Dienststellenleitungen und die gesetzliche Interessenvertretung müssen den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Die Grundvoraussetzung dafür ist ein fundiertes Wissen über die Inhalte der entsprechenden Gesetze. Sie nicht einzuhalten, ist kein Kavaliersdelikt und kann Strafen für den Arbeitgeber, aber auch individuelle Strafen für Beschäftigte und Mitglieder einer gesetzlichen Interessenvertretung zur Folge haben. · Rechtliche Einordnung der Datenschutzgesetze
Im Seminar werden daher nicht nur die gesetzlichen Anforderungen und ihre praktische Umsetzung erarbeitet: Es werden Handlungsmöglichkeiten, Grenzen und Konzepte für einen aktiven Datenschutz im Büro der gesetzlichen Interessenvertretung
aufgezeigt. In fünf Schritten wird dann das Büro der gesetzlichen Interessenvertretung datenschutzrechtlich sicher. Zu diesen fünf Schritten gehört ein eigenes Datenschutzkonzept und seine Umsetzung.
· Rechtsgrundlagen, Begriffe und Definitionen im Datenschutz
· Die Rechte und Pflichten bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
· Besondere Anforderungen bei der Verarbeitung von besonders schützenswerten personenbezogenen Daten der Beschäftigten, z. B. Krankheiten
· Zugangs- und Kontrollbefugnisse von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten im Büro des Betriebs- und Personalrats
- Referenten
- Name Nachname
- Name Nachname
- Freistellung nach
- § 37 Abs. 6 BetrVG
- § 46 Abs. 1 ThürPersVG
- § 46 Abs. 6 BPersVG
- Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Interessierte