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Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellung

(Mehr) Zeit für Bildung - nun auch in Thüringen!

Lust auf Bildung!

Neues lernen, interessante Menschen treffen, beruflich vorankommen — wann haben Sie zuletzt eine „eigene“ (keine betriebliche) Bildungsveranstaltung oder Studienreise besucht?

Freistellung? Fünf Tage Zeit für Bildung!

Neben Ihrem Jahresurlaub haben Sie gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Bildung!

Bildungsurlaub = Bildungsfreistellung

  • … ist gesetzlich gesicherter Anspruch für
    Arbeitnehmer/innen, auch Azubis,
  • … auf bezahlte Freistellung von der Arbeit durch
    den Arbeitgeber
  • … 5 Tage für Beschäftigte bzw. 3 Tage für Azubis
    pro Kalenderjahr
  • … zum Besuch einer vom zuständigen
    Ministerium anerkannten Bildungsveranstaltung.

Von A wie Achtsamkeit bis Z wie Zeitmanagement

Bildungsthemen sind vor allem eines: sehr vielfältig.

Ihr Arbeitgeber übernimmt die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung, Sie zahlen die Kosten für die Bildungsveranstaltung. Diese kann in ganz Deutschland, möglicherweise auch im Ausland, stattfinden.

Und so funktioniert's:

  1. Interessante Veranstaltung finden
    Sie wählen Ihre gewünschte Veranstaltung: neben einem interessanten Thema darf es durchaus eine schöne Umgebung oder die Vorfreude auf eine Gruppe interessierter Teilnehmender sein.
  2. Anfrage beim Bildungsträger
    Der Bildungsträger bestätigt Ihnen die Anerkennung der Veranstaltung gemäß Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG).
  3. Einreichung des Antrages beim Arbeitgeber
    Sie beantragen spätestens 8 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich die Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Rückmeldung vom Arbeitgeber
    Ihr Arbeitgeber teilt Ihnen bis spätestens 4 Wochen nach Antragstellung seine Entscheidung schriftlich mit. Liegt die schriftliche Zustimmung Ihres Arbeitgebers vor, so steht Ihrer Bildungsfreistellung nichts mehr im Wege!
  5. Aufgetankt zurück im Alltag
    Sie kommen mit neuen Anregungen und einem „Das-hat-sich-wirklich-gelohnt-Gefühl“ nach Hause bzw. an Ihren Arbeitsplatz zurück.

Lust bekommen?

... dann nutzen Sie die Möglichkeit zur Bildungsfreistellung!

Unsere anerkannten Bildungsveranstaltungen zum
Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz:

Veranstaltungen BR/PR:Veranstaltungsorte:
Fit für gute KommunikationErfurt, Suhl
Fit für Konfliktlösungen am ArbeitsplatzTermine in Planung
Veranstaltungen PÄDVeranstaltungsorte:
Veranstaltungen BR/PR:Veranstaltungsorte:
Fit für gute KommunikationErfurt, Suhl
Fit für Konfliktlösungen am ArbeitsplatzTermine in Planung

Bildungsfreistellung

(Mehr) Zeit für Bildung!

Beschäftigte in Thüringen haben Anspruch
auf fünf bezahlte Tage Freistellung für Bildung.